Für eine neue Heizung, eine gedämmte Fassade oder neue Fenster gibt es vom Staat oft mehrere Tausend Euro Zuschuss. Damit das Geld am Ende auch wirklich kommt, muss vor dem ersten Handgriff alles stimmen: der richtige Antrag, die richtige Reihenfolge, die richtigen Nachweise. Genau dabei begleite ich Sie – von der ersten Idee bis zur Auszahlung.
Wie viel Förderung bekommen Sie?
Klicken Sie sich kurz durch – Sie sehen sofort, mit welchem Zuschuss Sie ungefähr rechnen können und warum.
Förderbegleitung: Was ich für Sie übernehme
- Vor-Ort-Termin: Ich schaue mir Ihr Haus und Ihre Pläne an und sage Ihnen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
- Fachplanung: Ich plane die Maßnahme so, dass sie die technischen Anforderungen der Förderung erfüllt.
- Angebote prüfen: Ich prüfe die Angebote Ihrer Handwerker auf Förderfähigkeit – bevor Sie unterschreiben.
- Bestätigung für den Antrag: Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (KfW) bzw. die technische Projektbeschreibung (BAFA).
- Begleitung beim Antrag: Sie stellen den Antrag, ich gehe ihn mit Ihnen Schritt für Schritt durch.
- Baubegleitung: Ich begleite die Umsetzung, damit am Ende auch das gebaut wird, was gefördert wurde.
- Nachweis nach Abschluss: Ich bestätige die fachgerechte Durchführung – damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Gut zu wissen: Auch die Förderbegleitung selbst wird gefördert. Bei Dämmung und Fenstern übernimmt das BAFA 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Beim Heizungstausch zählen sie zu den förderfähigen Kosten der KfW.
Zwei Förderwege – je nach Vorhaben
Heizung tauschen
Zuschuss der KfW
- 30 % Basis-Förderung für alle Eigentümer
- Bonus für den frühen Tausch alter Heizungen und für kleinere Einkommen, wenn Sie selbst darin wohnen
- zusammen bis zu 70 %, bei kleinem Einkommen bis zu 80 %
- Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag – unabhängig vom Heizungsbauer – und prüfe sein Angebot auf Förderfähigkeit
- Fachplanung und Baubegleitung zählen zu den förderfähigen Kosten
Dämmen und Fenster
Zuschuss vom BAFA
- 15 % auf Dämmung, Fenster und Türen
- Mit Sanierungsfahrplan (iSFP): doppelt so hohe förderfähige Kosten und 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 € (beim Einfamilienhaus)
- Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein – sonst gibt es keinen Zuschuss
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss
So läuft die Förderbegleitung ab
- AnfrageSie schreiben mir kurz, was Sie vorhaben.
- Vor-Ort-TerminWir schauen uns Haus und Vorhaben gemeinsam an.
- Planung und AngeboteIch plane die Maßnahme und prüfe die Angebote Ihrer Handwerker.
- AntragSie unterschreiben den Vertrag mit Förder-Klausel und stellen den Antrag – ich begleite Sie dabei.
- UmsetzungNach dem Antrag wird gebaut, ich begleite die Arbeiten.
- Nachweis und AuszahlungIch bestätige die Durchführung, Sie reichen die Rechnungen ein – und der Zuschuss kommt.
So geht Förderung verloren
Die meisten Zuschüsse scheitern nicht an der Technik, sondern an Formfehlern:
- Vertrag ohne Förder-Klausel: Der Vertrag mit dem Handwerker muss eine Bedingung enthalten, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Nachträglich einfügen ist nicht zulässig.
- Zu früh angefangen: Wer vor dem Antrag mit den Arbeiten beginnt, verliert die Förderung.
- Technische Anforderungen nicht erfüllt: Nicht jedes Angebot ist automatisch förderfähig.
- Alte Heizung nicht fachgerecht entsorgt: Dann fällt der Bonus für den Heizungstausch weg.
- Nachweise zu spät eingereicht: Für die Auszahlung gelten feste Fristen.
Förderung – Fragen & Antworten
Stellen Sie den Antrag für mich?
Brauche ich für den Heizungstausch einen Energieberater?
Darf ich schon einen Handwerker beauftragen?
Was kostet die Förderbegleitung?
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?
Ist mir die Förderung sicher?
Förderbegleitung anfragen
Schreiben Sie mir kurz, was Sie vorhaben – ich melde mich und wir klären, welche Förderung für Sie drin ist.