Förderung für Ihre Sanierung

Für eine neue Heizung, eine gedämmte Fassade oder neue Fenster gibt es vom Staat oft mehrere Tausend Euro Zuschuss. Damit das Geld am Ende auch wirklich kommt, muss vor dem ersten Handgriff alles stimmen: der richtige Antrag, die richtige Reihenfolge, die richtigen Nachweise. Genau dabei begleite ich Sie – von der ersten Idee bis zur Auszahlung.

Wie viel Förderung bekommen Sie?

Klicken Sie sich kurz durch – Sie sehen sofort, mit welchem Zuschuss Sie ungefähr rechnen können und warum.

Förder-Check

Förderbegleitung: Was ich für Sie übernehme

  • Vor-Ort-Termin: Ich schaue mir Ihr Haus und Ihre Pläne an und sage Ihnen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
  • Fachplanung: Ich plane die Maßnahme so, dass sie die technischen Anforderungen der Förderung erfüllt.
  • Angebote prüfen: Ich prüfe die Angebote Ihrer Handwerker auf Förderfähigkeit – bevor Sie unterschreiben.
  • Bestätigung für den Antrag: Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (KfW) bzw. die technische Projektbeschreibung (BAFA).
  • Begleitung beim Antrag: Sie stellen den Antrag, ich gehe ihn mit Ihnen Schritt für Schritt durch.
  • Baubegleitung: Ich begleite die Umsetzung, damit am Ende auch das gebaut wird, was gefördert wurde.
  • Nachweis nach Abschluss: Ich bestätige die fachgerechte Durchführung – damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Gut zu wissen: Auch die Förderbegleitung selbst wird gefördert. Bei Dämmung und Fenstern übernimmt das BAFA 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Beim Heizungstausch zählen sie zu den förderfähigen Kosten der KfW.

Zwei Förderwege – je nach Vorhaben

Heizung tauschen

Zuschuss der KfW

  • 30 % Basis-Förderung für alle Eigentümer
  • Bonus für den frühen Tausch alter Heizungen und für kleinere Einkommen, wenn Sie selbst darin wohnen
  • zusammen bis zu 70 %, bei kleinem Einkommen bis zu 80 %
  • Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag – unabhängig vom Heizungsbauer – und prüfe sein Angebot auf Förderfähigkeit
  • Fachplanung und Baubegleitung zählen zu den förderfähigen Kosten

Dämmen und Fenster

Zuschuss vom BAFA

  • 15 % auf Dämmung, Fenster und Türen
  • Mit Sanierungsfahrplan (iSFP): doppelt so hohe förderfähige Kosten und 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 € (beim Einfamilienhaus)
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein – sonst gibt es keinen Zuschuss
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss

So läuft die Förderbegleitung ab

  1. AnfrageSie schreiben mir kurz, was Sie vorhaben.
  2. Vor-Ort-TerminWir schauen uns Haus und Vorhaben gemeinsam an.
  3. Planung und AngeboteIch plane die Maßnahme und prüfe die Angebote Ihrer Handwerker.
  4. AntragSie unterschreiben den Vertrag mit Förder-Klausel und stellen den Antrag – ich begleite Sie dabei.
  5. UmsetzungNach dem Antrag wird gebaut, ich begleite die Arbeiten.
  6. Nachweis und AuszahlungIch bestätige die Durchführung, Sie reichen die Rechnungen ein – und der Zuschuss kommt.

So geht Förderung verloren

Die meisten Zuschüsse scheitern nicht an der Technik, sondern an Formfehlern:

  • Vertrag ohne Förder-Klausel: Der Vertrag mit dem Handwerker muss eine Bedingung enthalten, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Nachträglich einfügen ist nicht zulässig.
  • Zu früh angefangen: Wer vor dem Antrag mit den Arbeiten beginnt, verliert die Förderung.
  • Technische Anforderungen nicht erfüllt: Nicht jedes Angebot ist automatisch förderfähig.
  • Alte Heizung nicht fachgerecht entsorgt: Dann fällt der Bonus für den Heizungstausch weg.
  • Nachweise zu spät eingereicht: Für die Auszahlung gelten feste Fristen.

Förderung – Fragen & Antworten

Stellen Sie den Antrag für mich?
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst – bei der KfW-Heizungsförderung ist das für Einfamilienhäuser sogar vorgeschrieben. Ich bereite alles vor, liefere die nötigen Bestätigungen und gehe den Antrag mit Ihnen gemeinsam durch.
Brauche ich für den Heizungstausch einen Energieberater?
Die Bestätigung zum Antrag kann bei der Heizungsförderung auch der Heizungsbauer ausstellen. Mit mir haben Sie jemanden an der Seite, der unabhängig vom Heizungsbauer ist: Ich prüfe sein Angebot auf Förderfähigkeit, plane den Tausch und begleite den Einbau. Die Kosten dafür zählen bei der KfW zu den förderfähigen Kosten.
Darf ich schon einen Handwerker beauftragen?
Angebote einholen dürfen Sie jederzeit. Den Vertrag unterschreiben Sie aber nur mit einer Klausel, dass er erst mit der Förderzusage gilt – nachträglich einfügen ist nicht zulässig. Mit den Arbeiten selbst wird erst nach dem Antrag begonnen.
Was kostet die Förderbegleitung?
Das hängt vom Vorhaben ab – den Preis besprechen wir vorab. Die Förderbegleitung wird selbst gefördert: Bei Dämmung und Fenstern übernimmt das BAFA 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, beim Heizungstausch zählen sie zu den förderfähigen Kosten der KfW.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?
Bei Dämmung und Fenstern oft ja: Mit einem iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten, und für den Teil über 30.000 € (beim Einfamilienhaus) gibt es 5 % Bonus. Der Förder-Check oben zeigt Ihnen den Unterschied direkt. Mehr zum Sanierungsfahrplan
Ist mir die Förderung sicher?
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht – sie hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab, und verbindlich entscheiden KfW bzw. BAFA. Mit meiner Begleitung sorgen Sie dafür, dass Ihr Antrag nicht an Formfehlern scheitert.

Förderbegleitung anfragen

Schreiben Sie mir kurz, was Sie vorhaben – ich melde mich und wir klären, welche Förderung für Sie drin ist.

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